Der Bewohner*innen Fonds ist zurück!
Beim Bürgerhaus Hemelingen können über den Bewohner*innen Fonds ab sofort einfach und unbürokratisch Anträge gestellt werden für soziale und kulturelle Projekte, Anschaffungen und vieles mehr im Quartier.
Wir unterstützen Sie/ Euch mit dem Bewohner*innen Fonds finanziell bei Ihrem/ Eurem gesellschaftlichen Engagement – damit noch mehr möglich gemacht werden kann!
Der Fonds wird vom Bürgerhaus Hemelingen verwaltet. Ein Gremium aus Vertreter*innen des Bürgerhauses, dem Quartiersmanagement Hemelingen, weiteren Institutionen in Hemelingen und Ehrenamtlichen stimmt in regelmäßigen Sitzungen über die eingegangenen Anträge ab. Die Bewilligung von Anträgen erfolgt zeitnah.
Wer kann einen Antrag stellen?
Jede Person (Kinder und Erwachsene), Gruppe oder gemeinnütziger Verein aus dem Ortsteil Hemelingen (PLZ 28309) kann einen Antrag stellen. Es können bis zu 500€ beantragt werden.
Institutionen wie Schulen und Kitas können keine Anträge stellen, es können aber stattdessen beispielsweise Anträge von Elternvertretungen und Kindergruppen gestellt werden.
Was kann beantragt werden?
Alles, was der Gemeinschaft und/ oder Nachbarschaft im Ortsteil Hemelingen dient, wie z.B. Stadtteilfeste, Bepflanzungen, Anschaffungen oder Reparaturen von Spielgeräten oder Material für einen Verein.
Beispiele:
- Aktivitäten, die das gemeinschaftliche Miteinander fördern (z.B. Feste, Ausflüge oder Aktionen)
- Ausflüge von und mit Gruppen (min. 10 Personen), die dazu beitragen, das Umfeld zu erkunden (z.B. Ausflug in den Bürgerpark, in ein Schwimmbad, in den Zoo, an die Nordsee… )
- Aktionen, die einen Einblick in eine andere Perspektive geben (z.B. Werksführung bei Mercedes, Valentinsbunker… )
- Materialien für geplante gemeinschaftliche Veranstaltungen und Aktivitäten (z.B. für eine gemeinsame Aufräumaktion, eine Baumpflanzaktion, Feste… )
- Besondere Materialien für ehrenamtliche Gruppenaktivitäten (z.B. Igelbälle für eine Senior*innengruppe, Gartenmöbel für einen Gemeinschaftsgarten… )
Zu beachten ist, dass beantragte Anschaffungen nach Erhalt für die Bewohner*innen aus dem Ortsteil zur Verfügung stehen sollen, sie dürfen nicht in den persönlichen Besitz übergehen. Essen und Getränke können nicht gefördert werden.
Bei einer Förderungszusage wird die jeweilige Fördersumme nach einer Prüfung der eingereichten Ausgabebelege auf die im Antragsformular angegebene Kontoverbindung überwiesen.
Bei Unklarheiten und Fragen zu den Förderbedingungen und dem Prozess der Antragsstellung berät Anke Lamertz vom Bürgerhaus Hemelingen.
Wie kann der Antrag gestellt werden?
Das Antragsformular kann im Downloadbereich dieser Seite heruntergeladen werden. Es kann ausgefüllt im Bürgerhaus abgegeben werden oder per E-Mail geschickt werden an anke.lamertz@buergerhaus-hemelingen.de.
Anträge können jederzeit gestellt werden und werden in der Regel in einem Zeitraum von einem Monat bearbeitet.
Kontakt bei Fragen rund um die Antragsstellung:
Anke Lamertz
Tel.: 0421 48999891
E-Mail: anke.lamertz@buergerhaus-hemelingen.de
Ein von WiN gefördertes Projekt.